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Kredit absichern mit der Restkreditversicherung

Beispiele für den Sinn und die Notwendigkeit einer Restschuldversicherung

Immer wieder erreicht uns die Frage, wann es Sinn macht eine Restschuldversicherung abzuschließen und wann man auf den Abschluss einer solchen Versicherung getrost verzichten kann.

Im Folgenden wollen wir Ihnen einige Beispiele zu diesem Thema geben:

Gehen wir zuerst einmal von einer Immobilienfinanzierung aus: Familie Mustermann, Er, Sie und ein Kind, haben sich entschieden, ihre Mietzahlungen in ein Eigenheim umzuwandeln und statt der Miete lieber den Abtrag für ein Haus zu bezahlen. Da Familie Mustermann jedoch über keine großen finanziellen Mittel verfügte, haben sie den Hauskauf zu 100% über einen Kredit finanziert. Die monatliche Rate für das Haus befindet sich daher auf sehr hohem Niveau - zwar nicht höher als die bisherige Mietzahlung, jedoch mit sehr viel mehr Nachdruck, kann man im Fall der Fälle doch nicht einfach ausziehen und sich ein günstigeres Haus suchen.
Sowohl für Herrn Mustermann, wie auch für Frau Mustermann wäre es unmöglich, die Rate aus der Immobilienfinanzierung alleine zu bezahlen - es ist also absolut unabdingbar, eine Restkreditversicherung abzuschließen und somit die Gefahr zu versichern, dass ein Kreditnehmer ausfällt. Ob nun eine Versicherung nur für den Todesfall, oder auch für den Fall von Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit abgeschlossen werden soll, ist eine individuelle Entscheidung der Familie Mustermann und richtet sich vor allem danach, welche anderen Versicherungen noch bestehen, unterm Strich ist es jedoch keine Frage, dass eine Restkreditversicherung abgeschlossen werden muss.

Ein anderes Beispiel: Nehmen wir an, ein Kreditnehmer, nennen wir ihn ebenfalls Mustermann, ist verheiratet und hat auch gerade ein Kind in die Welt gesetzt. Um nun diverse Anschaffungen für das neue Kinderzimmer tätigen zu können, muss er Mustermann einen Kredit über 15.000 Euro aufnehmen, da er derzeit nicht das Geld hat, diese Anschaffungen komplett aus eigener Tasche zu bezahlen. Wie sieht es hier aus? Sollte Herr Mustermann eine Restkreditversicherung abschließen?
Ja, unbedingt. Sofern Herr Mustermann noch keine anderen Versicherungen besitzt, welche die Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag mit übernehmen, sollte er seine Frau und sein Kind in jedem Fall vor den Gefahren seines Zahlungsausfalls schützen. Eine Restkreditversicherung kann hier existenzsichernd für Frau Mustermann und Mustermann Junior sein!

Situationen, in denen der Abschluss einer Restschuldversicherung nicht empfehlenswert ist, gibt es eigentlich nicht - was es aber sehr wohl gibt, ist eine Gewichtung, wie wichtig der Abschluss einer solchen Versicherung in jedem einzelnen Fall ist. Wenn jemand z.B. alleine wohnt und weder eine Familie noch eine Lebenspartnerin / einen Lebenspartner zu versorgen hat, ist es deutlich weniger wichtig, sich durch eine Restschuldversicherung abzusichern, als wenn eines davon der Fall ist. Restschuldversicherungen appellieren also zum Großteil auch an die soziale Verantwortung des Kreditnehmers.
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